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AGB

AGB Bücker Raumkonzepte

Allgemeines
Maßgebliche Vertragsgrundlage für alle von uns (Auftragnehmer) übernommenen Aufträge sind die beigefügten Angebots – sowie Auftragsbestätigungsschreiben und die nachstehenden Geschäftsbedingungen.

Angebots-und Entwurfsunterlagen
Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Person zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben.

Preise
(1) Für vom Auftraggeber angeordnete Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden die ortsüblichen Zuschläge berechnet.

(2) Soweit erforderlich, werden Strom-, Gas oder Wasseranschluss dem Unternehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Verbrauchskosten trägt der Unternehmer.

(3) Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Laufzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen, insb. auf Grund von Materialpreisänderungen zu erhöhen oder herabzusetzen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, steht dem Kunden ein Vertragslösungsrecht zu.

Zahlungsbedingungen und Verzug
Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen sofort fällig. Alle Zahlungen sind binnen 14 Tage nach Erhalt der Rechnung an den Auftragnehmer zu leisten.

Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Werkleistung. Im Übrigen gilt § 640 BGB.

Mängelansprüche
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 631 ff. BGB.

Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlung aus dem Vertrag vor.

Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Regelung gilt nicht, wenn spezielle Verbraucherschutzvorschriften
im Heimatland des Kunden günstiger sind.

Rechtsgültigkeit
Sind einzelne der vorgenannten Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

 

AGB Bücker IWP

Allgemeines

Maßgebliche Vertragsgrundlage für alle von uns (Auftragnehmer) übernommenen Aufträge sind die beigefügten Angebots – sowie Auftragsbestätigungsschreiben und die nachstehenden Geschäftsbedingungen.

Angebots-und Entwurfsunterlagen
Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Person zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben.

Preise
(1)Für vom Auftraggeber angeordnete Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden die ortsüblichen Zuschläge berechnet.

(2) Soweit erforderlich, werden Strom-, Gas oder Wasseranschluss dem Unternehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Verbrauchskosten trägt der Unternehmer.
(3) Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Laufzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen, insb. auf Grund von Materialpreisänderungen zu erhöhen oder herabzusetzen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, steht dem Kunden ein Vertragslösungsrecht zu.

Zahlungsbedingungen und Verzug
Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen sofort fällig. Alle Zahlungen sind binnen 14 Tage nach Erhalt der Rechnung an den Auftragnehmer zu leisten.

Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Werkleistung. Im Übrigen gilt § 640 BGB.

Mängelansprüche
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 631 ff. BGB.

Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlung aus dem Vertrag vor.

Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Regelung gilt nicht, wenn spezielle Verbraucherschutzvorschriften im Heimatland des Kunden günstiger sind.

Rechtsgültigkeit
Sind einzelne der vorgenannten Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.